Preisigke, FWB: | freigeben, auslassen, ausschalten. Teb. I 60, 81 [118 v.]: καὶ τοῦ (ἐδάφους) ἀνειμένου εἰς νομὰς κδ, das Gelände, welches (aus dem Bestande des Getreideackers) ausgeschieden und zur Benutzung als Weideland bestimmt ist, beträgt 24 Aruren. - Crönert, WklPhil. 1903, 460. (Preisigke, Fachwörter, S. 21) |