(vgl. εἰκονίζω, εἰκονισμός, εἰκών, εἰκόνιον): an wem das εἰκονίζειν noch nicht vorgenommen worden ist, d.h. wer noch nicht verbucht oder aufgezeichnet ist mit seinen Merkmalen körperlicher oder rechtlicher Art (vgl. εἰκονίζω). BGU. I 258, 10 [II n.]: ἀ. πρώτης φθλῆς ὁ δεῖνα, ᾦ προσγίνονται ἀπὸ ἀφηλίκων οἱ δεῖνα, der und der, zugehörig zur ersten Priesterphyle, aber noch nicht als vollberechtigtes Mitglied mit seinen einzelnen persönlichen Berechtigungspunkten in die amtliche Liste übertragen (aus Gründen, die wir nicht wissen), zu ihm treten aus der Zahl der noch nicht reifen Knaben die und die hinzu. Vgl. Otto, Priester, I 215. (Preisigke, Fachwörter, S. 20)