Torgebäude (als Ort des Richterstuhles und als Audienzort). - Amh. II 35, 21 = WChrest. 68 [132 v.]: ἐντυχόντες σοι ἐπὶ τοῦ Πρεμὶτ τῆι κβ, ich wendete mich an dich beim Premit (ägyptisches Wort, nach Spiegelberg = Tor) am 22. - χρηματιστικὸς πυλών: WGrdz. 61. WArch. VI 190. Semeka, Prozeßrecht I 23. (Preisigke, Fachwörter, S. 154)
Bemerkungen:
Die von Preisigke hier beschriebene Bedeutung von πυλών "als Ort des Richterstuhles und als Audienzort" ist bislang (Stand: 23.04. 2018) nicht in den papyrologischen Urkunden Ägyptens belegt. So ist in der von ihm zuerst angeführten Stelle ein entsprechendes, vermutlich ägyptisches Wort (Πρεμίτ) zu lesen. Die weiterhin genannten Quellen stützen sich auf den Historiker Polybios; dieser erwähnt in den Historien (15,31,2) den χρηματιστικὸς πυλών des ptolemäischen Königs, den G. Semeka (Ptolemäisches Prozessrecht. Studien zur ptolemäischen Gerichtsverfassung und zum Gerichtsverfahren, München 1913, 23) mit "Verhandlungstor" wiedergibt.
Zwar finden sich in den bisher veröffentlichten und über die DDbDP zugänglichen Papyri und Ostraka ca. 80 Urkunden, in denen πυλών ein- oder mehrmal figuriert; jedoch bezeichnet das Wort dabei nicht ein "Verhandlungstor" oder einen vergleichbaren Ort mit öffentlich-rechtlicher Bedeutung, sondern vor allem ein 'Tor' als Teil von privaten oder öffentlichen Gebäuden. Eine dezidiert die Verwaltung betreffende Nuance ist dabei nicht erkennbar.
Vgl. auch Preisigkes Eintrag πυλωνικός.