P.Wisc. II 86, 24 (26.05.-24.06. 245, 246 oder 247 n. Chr.; Philadelphia) ist für diesen Beamten normalerweise der früheste Beleg, doch laut Mitthof, F., Annona militaris, Florenz 2001, 138 mit Anm. 234, "handelte es sich nicht um eine ordentliche Behörde der Landesverwaltung, sondern um ein außerordentliches Fiskalorgan."
Erläuterungen
Mit dem Regierungsantritt von Diokletian werden die Dioiketen vom Katholikos ersetzt, der das gesamte Gebiet der alten Provinz Ägypten verwaltete. Ihm unterstanden ἐπίτροποι (procuratores, die als Distriktverwalter Außendienststellen verwalteten (Epitropien). Als oberster Sachverwalter des Fiskus oblagen dem Katholikos alle Bereiche der Finanzverwaltung, Veranlagung, Erhebung und Transport der Steuern in Geld und anfangs auch in Naturalien, er kontrollierte die Hebeorgane. Bis ca. 350 n. Chr. lautete sein lateinischer Titel rationalis summarum, danach wurde der καθολικός als rationalis summarum oder als rationalis rei privatae eingesetzt. Im 5. Jh. n. Chr. verschwindet der rationalis summarum zugunsten des comes largitionum. Im 6. Jh. n. Chr. und später taucht der καθολικός als Buchhalter des Präfekten oder der Gouverneure auf.
Mitthof, F., Annona militaris, Florenz 2001, 138-142. Delmaire, R., Le personnel de l’administration financière en Égypte sous le Bas-Empire Romain (iv-vi (e) siècle), CRIPEL 10, 1988, 113-138, bes. 113-124.
höherer Finanzbeamter (spätröm. u. byz.). - WGrdz. 157; 162. Gelzer, Byz. Verw. 37; 41. Wilcken bei Gelzer, aaO. im Nachtrage hinter der Vorrede. P.M. Meyer, Giss. I 48 Einl. S. 68. (Preisigke, Fachwörter, S. 105)