ἀδιακρίτως: ohne sachliche Prüfung. Oxy IV 715, 35 = MChrest. 212 [131 n.]: der Beamte des Besitzamtes (βιβλιοθήκη ἐγκτήσεων) bescheinigt dem Empfang einer Meldung: κατακεχώ(ρικα) ἀδιακ(ρίτως); WArch. IV 254 übersetzt "ohne Untersuchung", "citra causarum cognitionem"; MChr. 212 schließt sich an; Preisigke, Girowesen 406: "ich habe die Meldung verbucht, ohne mich auf die Rechtsfrage einzulassen". (Preisigke, Fachwörter, S. 5)