(Nbf. ἁλόητρον): Dreschgebühr. BGU. IV 1031, 11 [II n.]. Teb. I 48, 17 = WChrest. 409 [um 113 v.]: ἡ παράδοσις τῶν ἐκφορίων καὶ τοῦ ἁλοητοῦ, Ablieferung der Pachtzinsen u. der mit dem Dreschgeschäfte zusammenhängenden Gebühren. - Rostowzew, Arch. III 204 2. (Preisigke, Fachwörter, S. 10, s. v. ἀλοητόν)
Bemerkungen:
Bei Preisigke, FWB, S. 10, wird ἀλοητόν mit "Dreschgebühr" übersetzt. Die Gebühr heißt jedoch ἀλόητρα, kommt nur im Plural und in der Römerzeit vor. ἁλοητόν scheint lediglich der Akkusativ Singular von ἀλοητός "Drescharbeit" zu sein. Einziger Beleg für eine mögliche Gebühr wie ἀλοητρά wäre P.Tebt. I 48, 17 (ca. 118-112 v. Chr.; Kerkeosiris). Das Photo scheint jedoch eine verunglückte Ligatur und somit ἀλοήτρου zu zeigen statt ἀλοητοῦ. Die Singular-Form der Gebühr wäre allerdings ungewöhnlich (siehe ἀλόητρα, τά "Weitere Belege").