(vgl. ἀντιδιαγράφω): Gegenrechnung, Zahlung der Bank oder des Staatsspeichers für Rechnung und im Auftrage eines Girokunden. WOstr. II 742 [um 135 v.]: μεμέτρηκεν εἰς τὸν θησαυρὸν ἐξ -φῆς Ἡρακλείδης ἀρτάβας x, Herakleides zahlt seine Steuern an den Staat, indem er den Staatsspeicher beauftragt, x Artaben von seinem Girobuche abzuschreiben und dem Steuereinnahmebuche des Staates gutzuschreiben. Vgl. Preisigke, Girowesen 85f, . Eine Girobankzahlung ἐξ -φῆς ist WOstr. II 1518. Vgl. noch WOstr. II 713; 1509; 1533; Milne, Theban Ostraka Nr. 21. (Preisigke, Fachwörter, S. 22)