Abgabe auf die beiden Isidia (Kapellen, nicht Altäre) in Neilupolis, die vorher durch Verpachtung finanziert worden waren. Sie wurde von den Pächtern an den Staat entrichtet (an die Finanzverwaltung des Dioiketen oder an den Idios Logos).
Altarsteuer, gezahlt von den Priestern an den Staat auf die einkommenden Opfergaben (?). - WOstr. I 352. Otto, Priester I 394; II 55. Wessely, Karanis 68; 77. (Preisigke, Fachwörter, S. 41)