Versiegeler. BGU. I 361 II, 25 [184 n.]: προσὴλθεν τοῖς -ταῖς ἀξιῶν αὐτοὺς παρατυχεῖν, er wendete sich an die Versiegeler mit dem Antrage, sich einzufinden (bei der Testamentseröffnung). Die -σταὶ bilden also als Testamentsversiegeler eine Art von Kollegium. (Preisigke, Fachwörter, S. 166)