(dediticii): die kopfsteuerpflichtige Bevölkerung. - P.M. Meyer, Giss. I 40 Einl. S. 30. WGrdz. 56; 59. WChrest. 64 Einl. MGrdz. 288. (Preisigke, Fachwörter, S. 47)
Mason:
S. 32: dediticius
Bemerkungen:
Der einzige "Beleg" wäre P.Giss. I 40 I 9: [ ̣ ̣]δ̣ειτ̣ικίων (ca. 215 n. Chr.; Apollonopolites Heptakomias; Constitutio Antoniniana). Die unsichere Lesung und die Frage, warum dediticii hier erwähnt werden, lassen jedoch Zweifel am Beleg bzw. die Ergänzung der Textstelle aufkommen. Laut Lewis, T., Short, C., A Latin Dictionary, Oxford 1879, s.v., ist ein dediticius "one who has surrendered or capitulated, a captive". Übertragen könnte es sich auf die Bewohner Ägyptens, alle Nicht-Römer, beziehen, die natürlich - mit einigen Ausnahmen - kopfsteuerpflichtig wären. Diese Interpretation Preisigkes bzw. Meyers und seiner Kollegen ginge aber m.E. vermutlich zu weit. Daher wäre die Bedeutung "kopfsteuerpflichtige Bevölkerung" nur mit äußerster Vorsicht zu beurteilen. Vgl. zum Thema Wolff, H., Die Constitutio Antoniniana und Papyrus Gissensis 40 I, Köln 1976, 210-238. Eine andere Lesung bietet hingegen Laqueur, R., Das erste Edikt Caracallas auf dem Papyrus Gissensis 40, Nachrichten der Giessener Hochschulgesellschaft 61, 1927, 15-28. Er geht von der Ergänzung αἰδ]ει[λ]ικίων - aediliciorum aus, das zu den im Papyrus vorher erwähnten Klagen passen sollte, d.h. er liest die Stelle so, daß das System von Klagen mit Ausnahme der aedilischen bestehen bleiben solle. Laut Laqueur enthält der Papyrus nicht die Constitutio Antoniniana. Zum Problem siehe auch Pinna Parpaglia, P., Sacra peregrina, civitas Romanorum, dediticii nel Papiro Giessen n.40, Sassari, Moderna (Diffusion: Libreria Dessi, Sassari), 1995. Seine Ausführungen basieren auf denen von Laqueur, dessen Interpretation, es handele sich bei P.Giss. 40 nicht um die Constitutio Antoniniana, er befürwortet. Weder er noch Laqueur übersetzen dediticii mit "kopfsteuerpflichtige Bevölkerung".