Bislang nur ein weiterer Beleg: Pap.Agon. 1, 4 (27.12. 273 - 25.1. 274 n. Chr.; Oxyrhynchos)
Erläuterungen
Die Befreiung von der εἰσφορά, einer Sondersteuer, die z.B. im Kriegsfall erhoben wurde, wird in einem Edikt Hadrians als Steuerprivileg erwähnt und ist durch die oben genannten Papyri überliefert für dionysische Künstler.
Bislang nur drei Belege: Pap.Agon. 1, 3 und 4 (Oxyrhynchos). (Stand: 04.05.2018).
Preisigke, FWB:
Zahlungsfreiheit. BGU. IV 1074, 10 = Viereck, Klio 8, 415 = Preisigke, SB. 5225 [42 n.]: μὴ καθιστάνειν ἐγγυητὰς -ίας αὑτῶν, sie brauchten keine Bürgen für ihre Zahlungsfreiheit zu stellen (welcher Art diese Zahlungen waren, ob Steuern o.ä., wissen wir nicht). Vgl. Viereck, aaO. (Preisigke, Fachwörter, S. 20)