Im Gegensatz zu φόρος, dem Pachtzins, der in Geld gezahlt wurde, war das ἐκφόριον in Naturalien zu leisten. Sie stellte eine Erntesteuer dar, die in der Thebais als ἐπιγραφή bekannt war. Auch als Grundsteuer wurde das ἐκφόριον eingezogen. Diese wurde von Kleruchen gezahlt, während die königlichen Bauern das ἐκφόριον als Pachtzins abzuliefern hatten (vgl. Huß, a.O., S. 207).
Huß, W., Die Verwaltung des ptolemaiischen Reichs, München 2011, 207, 265-266 (mit Anm. 17 und weiterführender Literatur). Hennig, D. Untersuchungen zur Bodenpacht im ptolemäisch-römischen Ägypten, München 1967, 3-4. Hermann, J., Studien zur Bodenpacht im Recht der graeco-aegyptischen Papyri, München 1958, 98-111.