urkundliche Hinwegschreibung eines Besitzes (auf Veranlassung des bisherigen Besitzers), sodaß der Besitz auf den neuen Besitzer endgültig übergeht (Abtretungsurkunde, Übereignungserklärung). Die κ. ist gewöhnlich eine selbstständige Urkunde, die der Kaufurkunde nachfolgt und die Umschreibung des Besitzes im Besitzamte zur Folge hat. - Preisigke, Girowesen 440; 449; 459. Cairo Preis. 43 Einl. S. 42; Klio 12, 459. Berger, Strafklauseln 126. MGrdz. 177. Gradenwitz, Einf. 105. Freundt, Wertpapiere I 55. Dikaiom. 146. Partsch, GgA. 1910, 751. Schwarz, Hypothek 106. (Preisigke, Fachwörter, S. 105f)