Das μαρτυροποίημα diente in mehreren Fällen dazu, eine gerichtliche Streitsache öffentlich zu machen (editio actionis), indem Vorwurf und Tatbestand vor Zeugen verlautbart bzw. ein entsprechendes Dokument unter Zeugen veröffentlicht wurden, vgl. z. B. P.Oxy. XLVI 3304, Einl. S. 82-83.
In P.Babatha 15 (siehe unter "frühester Beleg") bezeichnet μαρτυροποίημα dagegen eine 'Aussage' oder 'Bekräftigung eines Sachverhalts' vor Zeugen.
P.Oxy. XLVI 3304, Einl. S. 82-83. Rea, J. R., A Reconstruction of P.Yale Inv. 1569, BASP 14/1, 17-23, Komm. zu Z. 11, S. 22 (Link zum Beitrag). Seidl, E., Rechtsgeschichte Ägyptens als römischer Provinz, Sankt Augustin 1973, 116-117.