(vgl. σημεῖον). ein σημεῖον machen, zB. seinen Namenszug niederschreiben und dadurch eine Bescheinigung abgeben; ein Schriftstück mit seinem Sichtvermerke versehen. - σεσημείωμαι = ich habe (hierneben) mein Petschaft in Siegelerde abgedruckt, meinen Stempel in Farbe abgedruckt, d.h. ich habe bescheinigt, genehmigt. - Preisigke, Girowesen 455; 56; 111; 495; Straßb. I 11, 8 Anm. (Preisigke, Fachwörter, S. 156)