Angaben in einen Bericht einrücken, Vermerke in ein Buch oder Aktenstück eintragen, einen Schriftsatz an betreffender Stelle einfügen, einen Vertrag in der notariellen Geschäftsliste (im Notariatsbüro) verbuchen. - Preisigke, Girowesen 424; 427. Amh. II 31, 14; 151, 12. Eleph. 15, 3. (Preisigke, Fachwörter, S. 77)