(vgl. διαλογισμός): 1. den Verwaltungsdienst revidieren und dabei Gerichtstag abhalten (conventum agere), auf den Statthalter angewendet. - WArch. IV 369; 407. MGrdz. 36. - 2. abrechnen, eine Abrechnung aufstellen. Rev. L. 34, 12 [259/8 v.]: ὁ οἰκονόμος -γισάσθω πρὸς τὸν τὴν ὡνὴν ἔχοντα, der Ökonom soll mit dem Steuerpächter Abrechnung halten. (Preisigke, Fachwörter, S. 53)