Unter Diastromata sind "Übersichtsbögen zu verstehen, deren Anlage und regelmäßige Erneuerung in die Zuständigkeit der βιβλιοφύλακες ἐγκτήσεων fiel. Die Diastromata stellten alphabetisch geordnete "Personalfolien" dar, in denen die wichtigsten Informationen über die in der Bibliothek angemeldeten Liegenschaften (und gegebenenfalls Sklaven) in überschaubarer Form zusammengestellt wurden. Die zu einem (oder manchmal mehreren) Buchstaben gehörigen Blätter wurden zu Sammelrollen zusammengeklebt. Die Gesamtheit dieser Rollen für einen Ort bildete sein διάστρωμα. Die Anfertigung von Auszügen aus den Diastromata war anscheinend gebührenpflichtig." (Papathomas, A., in: P.Heid. VII 397, Einleitung, S. 86).
P.Bagnall 31, Einleitung, S. 129. P.Heid. VII 397, Einleitung, S. 86-87 mit Komm. zu Z. 1, S. 88. P.Gen. II 100, Komm. zu Z. 1, S. 66 (mit ausführlicher Literatur). Wolff, H.J., Das Recht der griechischen Papyri, München 1963, 232-235.
Bestandsliste des Besitzamtes (βιβλιοθήκη ἐγκτήσεων). Preisigke, Girowesen 564; Klio XII, 404; 426. - Nach anderen ist δ. = Grundbuch*; darüber die Literatur in Klio XII, 402. Vgl. MGrdz. 92; 102. (Preisigke, Fachwörter, S. 55)