1. (τινί) vorstellig werden, sich als Bittsteller an jmd. wenden. BGU. II 348, 29 = MChrest. 310 [um 150 n.]: (Entschließung des Statthalters auf eine Bittschrift): ἔντυχε τῷ ἐπιστρατήγῳ, wende dich (auf Grund dieser meiner Entschließung) an den Epistrategen. Oxy. II 237 VI, 35. Straßb. 41, 2. - 2. (κατά τινος) gegen jmd. vor Gericht auftreten, gegen jmd. einen Prozeß anstrengen. Giss. I 36, 26 [135 v.]: ἐὰν δὲ ἐξ ὑστέρου -νωμεν καθ' ὑμῶν, ἀποτίσομεν ὑμῖν κτλ., falls wir aber später gegen euch klagend auftreten sollten, werden wir euch die und die Buße zahlen. Vgl. P.M. Meyer, aaO. (Preisigke, Fachwörter, S. 78)