was man nicht selbst benutzen darf. Teb. II 372, 29 [141 n.]: die vermieteten Hausgrundstücksteile heißen ἀμεταμίσθωντα καὶ ἀναυτούργητα, der Vermieter darf sie nicht anderweit vermieten oder selber benutzen. - Berger, Zschr. f. vergleich. Rechtswiss. 1913, 392. (Preisigke, Fachwörter, S. 18)