(vgl. ἀναδέχομαι): Übernahme der Pflicht eines anderen auf sich selber für den Fall des Unvermögens des andern. Teb. I 99, 46 [um 148 v.]: Διοσκουρίδης παραγράφεται - ῆς 'Αντιπάτρου, D. steht vermerkt als derjenige, welcher für A. einzustehen hat hinsichtlich der und der Pflichtleistungen. (Preisigke, Fachwörter, S. 14)