(vgl. ἀντιδιαγραφή): gegenrechnen, eine Schuld durch Gegenschuld ausgleichen (was gewöhnlich buchmäßig geschieht). Petr. II 30a Rekto, 20 [ptol.]: (Zahlung) ἐις τὸν ἀγοραστόν, οὗ ἡ τιμὴ ἀντιδιαγέγραπται, die Kosten für den Kaufweizen sind durch Abschreibung von einer Forderung bezahlt worden. (Preisigke, Fachwörter, S. 22f.)