Zunächst galt unter Augustus die Altersgrenze von 60 Jahren, was die Zahlung der Kopfsteuer betraf, ab vielleicht 27-32 n. Chr., sicherlich aber ab 72-73 n. Chr. war die Altersgrenze angehoben worden: Wer über 62 Jahre alt war (also seinen 62. Geburtstag gefeiert hatte), war von der Kopfsteuer befreit. Ende des 2. / Anfang des 3. Jhs. n. Chr. wurde die Altersgrenze schließlich auf über 65 angehoben (siehe dazu Wallace, a.O).
Hombert, M. / Préaux, C., Recherches sur le recensement dans l'Égypte romaine, Leiden 1952,140-144. Wallace, S.L., Taxation in Egypt from Augustus to Diocletian, Princeton 1937, 107-109.