Da es bisher keine Belege aus dem 3. Jh. n. Chr. gibt, ist bei O.Ont.Mus. II 153, 3 (30.8.-28.9. 183 oder 215 n. Chr.; Theben) die erste Datierung zu favorisieren.
Erläuterungen
Die Steuer ist geographisch vor allem in Oberägypten und im Fayum belegt. Die Zeugnisse stammen alle aus dem 2. Jh. n. Chr. Sie wird meist mit διπ( ) oder διπλ( ) abgekürzt (nur selten wurde sie ausgeschrieben, weswegen die obigen Belege ausnahmsweise Abkürzungen enthalten). Sie wurde häufig zusammen mit der Laographia und anderen Steuern (Merismoi) quittiert. Allgemein sind die in den Papyri gezahlten Beträge für die διπλῶν-Steuer gering, normalerweise unter einer Drachme, sofern sie nicht als Umlage, als μερισμός, gezahlt werden. Die ägyptische Bevölkerung mußte durchreisenden Militärangehörigen und Beamten Quartier und Verpflegung stellen und war vielleicht durch die Entrichtung der διπλῶν-Steuer als finanziellen Ersatz für die Zurverfügungstellung von Quartier und sonstigen Leistungen von diesen Verpflichtungen befreit. Die Steuer könnte ein Vorläufer der annona militaris gewesen sein, zumal es seit der Einführung der annona keinen Beleg mehr für die διπλῶν-Steuer gibt. Siehe Quenouille, a.O.
Quenouille, N., Neues zum Steuerwesen im Fayum: Die διπλῶν-Steuer, in: S. Lippert / M. Schentuleit (Edd.), Symposium "Graeco-Roman Fayum - Texts and Archaeology", Proceedings of the Third International Fayum Symposion, Freudenstadt, May 29-June 1, 2007, Wiesbaden 2007, pp. 199-208. Reiter, F., Die Nomarchen des Asinoites. Ein Beitrag zum Steuerwesen im römischen Ägypten, Paderborn u.a. 2004, 103. Wallace, S.L., Taxation in Egypt from Augustus to Diocletian, Princeton 1937, 153-154. Johnson, A.C., Roman Egypt to the Reign of Diocletian, Baltimore-London 1936, 548.