Die δερματηρά bezeichnete sowohl die Lederindustrie allgemein als auch die "von den Gewerbetreibenden und -betrieben der Lederindustrie erhobene Steuer, die zur Weiterverarbeitung in der Rüstungsindustrie bestimmt war." (Kramer, B., in: P.Paramone 6, Einl., S. 66). Die Steuer wurde jährlich durch Versteigerung verpachtet und in Geld und Naturalien erhoben.
Bislang nur fünf Belege für die Ptolemäerzeit und vier Belege für die Römerzeit (Stand: 18.09. 2016). Allerdings führt B. Kramer, in: P.Paramone 6, Einleitung, S. 68, Anm. 18, zwei weitere Belege für die Römerzeit an, die jedoch das Adjektiv δερματικός (P.Leipz. 5, 8) oder das Substantiv δέρματα (P.Tebt. 3.1, 801, 5) enthalten, nicht aber δερματηρά.
Preisigke, FWB:
Fellsteuer (näheres unbekannt). - WOstr. I 354. (Preisigke, Fachwörter, S. 48)