Die Begräbnissteuer wurde von den τελῶναι / ἐπιτηρηταὶ (τέλους) θησαυροῦ ἱερῶν erhoben und betrug 1 Drachme. Sie wurde von den Leidtragenden gezahlt und floß den Tempeln zu. Diese Steuer ist vom ὀθονίων ταφῆς τέλος zu unterscheiden (siehe Armoni, a.O.).
Alle bisherigen Belege kommen aus Theben. Einzige Ausnahme: P.Stras. IX 870 r 7 (2. Jh. n. Chr.; Hermopolites). Zudem sind alle bisherigen Belege Ostraka und der römischen Zeit zuzuordnen. (Stand: 09.11. 2016).
Preisigke, FWB:
aufgeführt unter ταφῶν τέλος: eine mit der Bestattung zusammenhängende Gebühr. - WOstr. I 304. Otto, Priester II 1802. (Preisigke, Fachwörter, S. 170)