(vgl. ἄλειφαρ): die Schrift vom Papyrusblatte abwaschen. Oxy. I 34 I, 14 = MChrest. 188 [127n.]: die Beamten sollen die Urkunden daraufhin prüfen, εἴ που ἀπαλήλειπται ἢ ἐπιγέγραπταί τι, ὃ ἀκύρως ἔχει, ob irgendwo Schrift abgewaschen und (und an Stelle der alten Schrift neue Worte eingesetzt) oder Zusätze gemacht worden sind, sodaß ein neuer Sinn entsteht, der unrichtig (ἀκύρως) ist, d. h. von dem Urkundenverfasser nicht gewollt (also gefälscht) ist. Vgl. WArch. I 125. (Preisigke, Fachwörter, S. 25)
Bemerkungen:
ἀπαλείφω ist nur 1mal in den Papyri belegt; darüber hinaus finden sich jedoch weitere inschriftliche Zeugnisse, die das Wort ebenfalls in der Bedeutung 'abwischen, auswischen' überliefern, vgl. z. B. Philae 190 (434 n. Chr.; Philae / Nilinsel).