1. eine Sache für sich (getrennt von den anderen Sachen) in Übersichten oder Listen aufführen. Rev. L. 36, 7 = WChrest. 249 [263 v.]: τοὺς βασιλικοὺς γραμματεῖς ἀπογράφειν τό τε πλῆθος τῶν ἀρουρῶν καὶ τὰ ἐκ τούτων γενήματα κατὰ γεωργόν, -λλοντας τὴν ἱερὰν γῆν, die kgl. Schreiber sollen eine Übersicht über die Menge der Aruren und über die daraus gewonnene Ernte, getrennt nach den einzelnen Bebauern, einreichen, indem sie dabei das Tempelland ganz für sich (in besonderer Abteilung) aufführen. - 2. (med.) Auftrag geben. Par. 38, 23 [162/1 v.]: διαστείληται δ' αὐτοῖς, es möge ihnen anbefohlen werden. Par. 26, 22; 61, 17. Hal. 7, 6. - 3. (act.) im Girowege zahlen. - διάστειλον ist Stichwort der Giroanweisung. Preisigke, Girowesen 564. (Preisigke, Fachwörter, S. 54f.)