"Bei einer Angabe σὺν ῥοπή ist pro Solidus eine Rhope von 0,5 Ker. in Rechnung gestellt worden, die im verzeichneten Betrag nicht aufscheint. Die Summe, die tatsächlich bezahlt wurde, ist pro Solidus um 0,5 Ker. höher als verbucht. Häufig wurde die Rhope nicht eigentlich bezahlt, sondern die Summe, die ausgehandelt und bezahlt wurde, wurde einfach um den Betrag der Rhope vermindert und so verbucht. Wenn eine Summe hingegen mit dem Zusatz ἐκτὸς ῥοπῆς versehen wird, so ist zusätzlich zu dieser Summe keine Rhope bezahlt worden." (Maresch 1994, 116).
Johnson und West (1949) scheinen ῥοπή dagegen nicht als Aufschlag zu begreifen, durch den Wertschwankungen der Münzen ausgegelichen wurden (vgl. Maresch, 35-36), sondern als Wägegebühr, vgl. Johnson/West 1949, 315.
Maresch, K., Nomisma und Nomismatia. Beiträge zur Geldgeschichte Ägyptens im 6. Jh. n. Chr., Opladen 1994, 35-36 und s. Index s. v. ῥοπή. Johnson, A. C., West, L. C., Byzantine Egypt: Economic Studies, Princeton 1949, 315-316. Johnson, A. C., West, L. C., Currency in Roman and Byzantine Egypt, Princeton 1944, 133, 141.