Steuerwesen, Korrespondenz in Steuersachen, Sonstiges zu Steuerwesen
Frühester Beleg:
P.Leipz. 5 (3. Jh. n. Chr.; Memphis; einziger Beleg)
Spätester Beleg:
P.Leipz. 5 (3. Jh. n. Chr.; Memphis; einziger Beleg)
Erläuterungen
Zum ἱματιοπωλικόν siehe die knappen Erläuterungen U. Wilckens a. a. O. Für Theben ist einige Male eine möglicherweise vergleichbare Steuer bezeugt, die als ἱματιοπωλῶν τέλος bezeichnet wird, dazu siehe dort unter "Erläuterungen".
Kleiderhändlersteuer. - WOstr. I 377. (Preisigke, Fachwörter, S. 102)
Bemerkungen:
Bisher liegt mit P.Leipz. I nur ein Text vor, in dem die Bekleidungshändlersteuer mit dem Ausdruck ἱματιοπωλικόν bezeichnet wird, vgl. auch oben "Erläuterungen".
Darüber hinaus ist ein damit korrespondierendes Adjektiv ebenfalls nur einmal attestiert, vgl. τὴν ἱμ(ατιοπωλικὴν) [ -ca.?- ] ̣ in P.Erasm. I 5, 1-2 (1. Hälfte 2. Jh. v. Chr.; Arsinoites).