Der früheste Beleg könnte schon aus dem 1. Jh. n. Chr. stammen: SB V 8038, 3 (1. Jh. n. Chr.; Hermupolis). Dort ist das Lemma jedoch ergänzt.
Erläuterungen
Die Metropoliten des Hermopolites sowie eventuell des Herakleopolites (siehe P.Bon. 19, 2, 8 (187-188 n. Chr.; Herakleopolis)) waren steuerprivilegiert und zahlten nur acht Drachmen an Laographia. Vgl. die Literaturangaben zu λαογραφία (III).