Als Liturgie ist das Amt erst mit der diokletianischen Fiskalordnung belegt, vorher handelte es sich um städtische oder staatliche Beamte, vgl. Mitthof, F., Annona Militaris, Florenz 2001, 126.
Mitthof, F., Annona Militaris, Florenz 2001, 125-127. Zu den verschiedenen Arten siehe Lewis, N., The Compulsory Public Services of Roman Egypt, Florenz 1997, 24.
ein Steuerbeamter. Oxy. X 1257, 13 [III n.]: τοῦ κρατίστου–του δημοσίου σίτου. Vgl. Hunt, aaO. (Preisigke, Fachwörter, S. 82)
Bemerkungen:
Oft wird der ἐπείκτης als „collector“ – „Einnehmer“ übersetzt. Allerdings ist die Natur des Amtes / der Liturgie nirgends definiert, so daß „Beauftragter für xxx“ einer Übersetzung eher gerecht wird.